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Splitter aus der Jahreshauptversammlung 2011
 
...es wurden geehrt für langjährige Mitgliedschaft:
 
50 Jahre: Helmut Distler, Paul Holler
40 Jahre: Richard Frühwald, Reinhold Gressel, Klaus Kriener, Rudi Schelter
25 Jahre: Elfriede Frühwald, Manfred Procher
15 Jahre: Jaron Bucka, Annemarie Deininger, Johannes Frühwald, Lieselotte Heidel, Martin Lussert, Lydia Schindler, Detlev Seeger, Falko Weber
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Desweiteren wurden Änderungen der Vereinssatzung beschlossen (diese sind im folgenden blau markiert)
 
§ 4 Vergütungen der Vereinstätigkeit
1.Die Mitglieder der Vereinsorgane nehmen ihre Aufgaben grundsätzlich ehrenamtlich war.
2.Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach
§ 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden.
3.Die Entscheidung über eine Tätigkeit im Rahmen des Abs. (2) trifft die Gesamtvorstandschaft. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.
4.Der Gesamtvorstand ist ermächtigt, Tätigkeiten für den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung oder Aufwandsentschädigung zu beauftragen. Maßgebend ist die Haushaltslage des Vereins.
5.Zur Erledigung der Geschäftsführungsaufgaben und zur Führung der Geschäftsstelle ist der Vorstand ermächtigt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten, hauptamtlich Beschäftigte anzustellen.
6.Im Übrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter einen Aufwandsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon, usw.

7.Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von einem Kalenderjahr geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die prüffähig sein müssen, nachgewiesen werden.
8.Vom Gesamtvorstand können per Beschluss Pauschalen für den Aufwendungsersatz nach § 670 BGB festgesetzt werden.
9.Weitere Einzelheiten regelt die Finanzordnung des Vereins, die vom Gesamtvorstand erlassen und geändert wird.
 
...
 
§ 18 Ehrenamtliche Funktionen im Verein
1.Zur Erfüllung des Vereinszwecks sind zahlreiche Aufgaben und Funktionen zu erfüllen.
2.Diese Aufgaben werden ehrenamtlich auf freiwilliger Basis erbracht.
3.Zur Erfüllung der Vereinsaufgaben werden folgende Vereinsämter bestellt:
a)       alle Vereinsabteilungsleiter/innen ( §15 )
b)       alle Jugendleiter/innen ( § 15 )
c)       alle weiteren Mitglieder des Gesamtvorstandes gemäß § 15
d)       Vereinsjugendvorstand
4.Die Bestellung der Vereinsämter erfolgt durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren.
5.Die Amtsinhaber erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung.
Sie haben Anspruch auf Aufwandsersatz nach § 670 BGB. Die näheren Einzelheiten dazu regelt die Finanzordnung des Vereins, die vom Gesamtvorstand erlassen, geändert und aufgehoben wird.
 
 
Neuwahlen:
1. Vorsitzender Dietmar Rückert, 2. Vorsitzender Björn Reiß, Schatzmeisterin 1 Karin Wacker, Schatzmeisterin 2 Evi Pfeiffer, Schriftführer Jürgen Lussert,Beisitzer: Elke Rogler-Klukas Harald Distler, Michael Kunz, Karl-Heinz Wacker, Tobias Schopf, Gerhard Birkner,  (Nachrücker) Matthias Schindler
Kassenprüfer: Fritz Wiesinger, Manuel Frühwald
2011-02-13_JHV_03
2011-02-13_JHV_02